1. Vertragsgegenstand

1.1. Inhalt und Zweck

Der Provider bietet für seine Kunden die Softwarelösung Arcavis als SaaS-Dienstleistung über das Medium Internet an. Arcavis ist eine Kassenlösung für Detailhandelsbetriebe. Die Software besteht aus folgenden Hauptkomponenten: Arcavis Backoffice als Verwaltungzentrale Arcavis Touch als lokale Kassenapplikation Der Provider ist Eigentümer und Inhaber der Rechte an der Software Arcavis und bietet die Software samt der zu deren Betrieb notwendigen Basissoftware zur Nutzung des Kunden über ein Datennetz an. Der Zugriff durch den Kunden auf das Backoffice erfolgt über das Internet. Der Zugriff auf Arcavis Touch erfolgt über eine auf dem Endgerät des Kunden installierte Applikation mit Zugriff auf das Backoffice.

1.2. Gegenstand des Vertrages

Die Überlassung des Arcavis Backoffice zur Nutzung über das Internet. Speicherung der Daten des Kunden. Die Überlassung von Arcavis Touch zur Installation auf einer im Anhang definierten Anzahl von Endgerät(en).

1.3. Anhang

Der diesem Vertrag als integrierter Bestandteil beigefügte Anhang enthält die näheren Angaben über die von den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, insbesondere: Anzahl der Kassen auf welche die Arcavis Touch installiert werden darf; Den Zeitpunkt der Inbetriebnahme; Die zur Nutzung freigeschaltenen Module

2. Ausführungsbestimmungen

2.1. Nutzungsrechte an der Software

Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht der Softwarelösung Arcavis zur Verfügung. Der Provider übermittelt dem Kunden im Anhang die Zugriffsnamen und Passwörter für den Administrationszugriff. Der Kunde ist alleine für die Verwaltung von Benutzern und Passwörtern zuständig und diese sind vom Kunden geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, Arcavis Backoffice über das Internet jederzeit zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzwidriger Weise oder zu gesetzwidrigen Zwecken (inkl. Verletzung von Schutzrechten Dritter oder der Verwendung von unrechtmässig erlangten bzw. bearbeiteten Daten) erfolgen. Der Kunde hält den Provider von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die diesem durch eine solche gesetzwidrige Nutzung entstehen. Der Provider ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weiteres zu löschen. Die Kosten des Fernzugriffs durch den Kunden (insbesondere für die benötigten Endgeräte und Verbindungskosten des Kunden) gehen dabei zu Lasten des Kunden und dieser trägt alleine die Verantwortung für die Verfügbarkeit des Internetzugriffs. Mit der Einräumung des Nutzungsrechts von Arcavis Backoffice räumt der Provider dem Kunden auch das Recht zur Nutzung von der Applikation Arcavis Touch, auf der im Anhang spezifizierten Anzahl Endgeräten ein. Der Kunde darf Arcavis Touch nur für den Zugriff auf den dafür vorgesehenen Server verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die im Anhang spezifizierten Systemvoraussetzungen jederzeit einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung von Arcavis vertraut sind. Die Nutzungsrechte beziehen sich nicht auf den Quellcode. Der Kunde darf weder die Software noch die Struktur der Datenbank kopieren. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass Dritte keinen Zugriff auf Arcavis haben. Im Falle eines nicht autorisierten Zugriffs eines Dritten auf die Software hat der Kunde dies unverzüglich dem Provider zu melden.

2.2. Support & Kundendienst

Der Provider verpflichtet sich im Rahmen des vereinbarten Entgelts zur Erbringung folgender Standardpflegeleistungen für Arcavis: Helpdesk für den Kunden über das Portal sequens.freshdesk.com bei Anwendungsproblemen betreffend Arcavis während der auf www.sequens.ch publizierten Geschäftszeiten; Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen des Kunden während der Geschäftszeit; Fehler- und Störungsbeseitigung bei Fehlfunktionen von Arcavis; Anpassung der Software Arcavis an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen; Nachführen der Benutzerdokumentation und Bereitstellung der Dokumentation zum Download. Allfällige weitergehende Pflegeleistungen, welche über die genannten Standardpflegeleistungen hinausgehen, werden dem Kunden nach den jeweils geltenden Ansätzen des Providers in Rechnung gestellt, soweit sie vom Provider angeboten werden. Der Kunde verwendet die jeweils aktuellste Version von Arcavis, welche ihm vom Provider zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf die Nutzung der jeweils aktuellsten Version.

2.3. Datensicherung und Backup

Der Provider stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Arcavis Speicherkapazität auf den Servern des Providers zur Verfügung. Die Datenbank des Kunden darf dabei nicht grösser als 1 GB werden. Der Provider trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfällen des Arcavis-Servers sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck nimmt der Provider regelmässige Backups vor. Die Backups schützen nur vor dem Verlust der Daten, nicht jedoch von fehlerhaften Manipulationen der Daten durch den Kunden.

2.4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf das Arcavis Backoffice (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miete oder Internetverbindung) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben des Providers entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege der zur Nutzung von Arcavis erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

2.5. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Software Arcavis sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen. Die SLA zur Verfügbarkeit der Software wird durch den Hoster Microsoft Corporation auf der Azure Plattform zu Verfügung gestellt.

2.6. Pflichten des Kunden

Arcavis darf nicht in Unternehmen eingesetzt werden, deren Haupttätigkeit in einem der folgenden Bereiche liegt (Liste nicht abschliessend):
  • Unterhaltung für Erwachsene / Pornografie / Handel mit Erotikartikeln
  • Sexuelle Begegnungsfirmen
  • Cannabidiol-Produkte
  • Glücksspiel
  • Illegale oder hinsichtlich der Legalität fragwürdige Geschäfte und Produkte
  • Wahrsager, Tarot-Kartenleser und Mystiker
  • Waffen, Schusswaffen, Airsoft-Waffen, Munitionsverkauf
Der Provider behält sich das Recht vor, einem solchen Unternehmen den Vertragsabschluss zu verweigern. Verträge mit Unternehmen welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Tätigkeit in eines der oben genannten Felder erweitern können von Seiten des Providers aufgekündigt werden.

3. Vergütungen/Rechnungsstellung

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühr zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Nutzungsgebühr wird jeweils monatlich abgerechnet und ist im Voraus auf den ersten Tag im Montag fällig. Der Provider ist berechtigt, mit einer Vorankündigungsfrist von vier Monaten eine Anpassung der Nutzungsgebühr und Leistungsinhalte auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres hin vorzunehmen. Voraussetzung und Gründe für eine solche Anpassungen sind Änderungen in der Preisgestaltung des Software-Hosters sowie die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Dem Kunden steht die Kündigung gemäss Ziff. 7 offen. Macht der Kunde von der Kündigung als Folge der Preis oder Leistungsänderungen gebrauch, so gelten für die restliche Dauer des Vertrages die bisherigen Preise weiter.

4. Geistiges Eigentum

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Software Arcavis, die dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, stehen dem Provider zu. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an der SaaS Software (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-How des Providers. Der Kunde ist berechtigt, die vom Provider erarbeiteten kundenspezifischen Entwicklungen unbeschränkt intern für eigene Zwecke zu nutzen. Der Provider kann sie unter Einhaltung nachstehender Geheimhaltungspflichten kopieren, wiederverwenden, weiterentwickeln und/oder in irgendwelcher Form nutzen und verwerten.

5. Geheimhaltung/Datenschutz

Der Provider verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe der Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers nötig ist. Arcavis AG ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu erwähnen und allgemeines über den Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und/oder Vertriebszwecke zu nutzen.

6. Gewährleistung/Haftung

6.1. Gewährleistung

Der Provider gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste von Arcavis. Bei Mängeln, welche dem Provider vom Kunden umgehend mitgeteilt werden, ergreift der Provider innert einer den Umständen angemessenen Frist die zur Mängelbehebung erforderlichen angemessenen Massnahmen. Der Provider kann weder garantieren, dass die Software Arcavis und seine Serverplattform fehlerfrei sind, noch dass sie ohne Unterbruch genutzt werden können. Insbesondere ist der Provider berechtigt, den Zugriff auf das Arcavis Backoffice für dringende Wartungsarbeiten auch ausserhalb der vereinbarten Wartungsfenster auszusetzen. Bei nicht vom bzw. durch den Provider vorgenommenen Veränderungen oder Eingriffen in die Software oder deren abhängigen Kom-ponenten, bei Fehlbedienung sowie änderung von Betriebs und/oder Nutzungsbedingungen erlöscht die Gewährleistung automatisch. Der Provider ist verpflichtet, seine Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Bei Beanstandungen ergreift der Provider die zur Behebung des Mangels erforderlichen Mass-nahmen ohne Kostenfolge für den Kunden, sofern der Provider für den Mangel einzustehen hat und den Kunden (sowie seine Beauftragten) kein Verschulden trifft.

6.2. Haftung

Die Haftung des Providers für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die der Provider bei der Erfüllung des vorliegenden Vertrages schuldhaft verursacht hat, ist auf die Summe einer Jahresgebühr, die der Kunde zu bezahlen hat, beschränkt. Jede Haftung des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-,Betriebs- oder Produktionsausfall sowie Datenverlust – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Provider haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihm gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. Für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

7. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und beginnt mit dem im Anhang geregeltem Aufschaltdatum und kann vom Kunden auf den nächsten Zahlungstermin, abhängig ob monatliche oder jährliche Zahlung gewählt wurde, vom Provider unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich beendet werden. Der Vertrag kann vom Provider jederzeit außerordentlich aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrags liegt für den Provider insbesondere dann, wenn der Kunde 1. In Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, 2. Mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde, 3. Bei Nutzung der Vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste Rechtsvorschriften schuldhaft verletzt oder in Urheber-rechte, Schutzrechte ein-greift.

8. Verschiedene Bestimmungen

8.1. Verrechnung

Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Vertragspartners mit Gegenforderungen des anderen Vertragspartners bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.

8.2. Höhere Gewalt

Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm und sonstige Naturkatastrophen, sowie andere vom Provider nicht zu vertretende Umstände. Jeder Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.n.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Vertragsinhalt

Dieser Vertrag und dessen Anhänge regelt die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern abschliessend und ersetzen die vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen.

9.2. Teilrichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

9.3. Gerichtsstand & Rechtswahl

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).